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Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2): 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Anwaltsklausur

Streitverkündung – Bindungswirkung für Dritte

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Zwischenfeststellungswiderklage (§ 256 Abs. 2 ZPO)

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Feststellungswiderklage

Mandant M erscheint bei Anwältin A. M trägt vor, dass K ihn auf Zahlung von €10.000 verklagt. Zugleich berühmt sich K weiterer Ansprüche gegen M, die tatsächlich nicht bestehen. Diese Ansprüche hat K bislang nicht eingeklagt. M möchte das Nichtbestehen der Ansprüche geklärt haben.

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Aufrechnung und Widerklage bei höherer Gegenforderung

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Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung bei verjährtem Gegenanspruch

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Widerklage bei eigenen gleichartigen Geldansprüchen

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Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt – Widerklage und Zurückbehaltungsrecht

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Zurückbehaltungsrecht bei nicht gleichartigen Gegenansprüchen

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Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung

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Mandant legt zugestellte Klage nach Ablauf der Frist des § 276 Abs. 1 ZPO vor - niemand hat bei der Geschäftsstelle angerufen

Mandant M legt Anwältin A eine ihm zugestellte Klage mit Versäumnisurteil-Antrag vor. Die ihm im schriftlichen Vorverfahren zur Verteidigungsanzeige gesetzte Frist hat M unverschuldet versäumt (§ 276 Abs. 1 ZPO). Bislang hat niemand bei der Geschäftsstelle angerufen.

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Reaktion auf verspätete Klagevorlage – Geschäftsstelle nicht erreichbar

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Reaktion nach Fristversäumnis im schriftlichen Vorverfahren – kein Versäumnisurteil bei der Geschäftsstelle

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Reaktion auf teilweise begründete Klage – Mandant M von K auf Zahlung verklagt

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Reaktion auf vollumfänglich begründete Klage – Mandant M von K auf Zahlung verklagt