
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Mandant legt zugestellte Klage nach Ablauf der Frist des § 276 Abs. 1 ZPO vor - niemand hat bei der Geschäftsstelle angerufen
Mandant M legt Anwältin A eine ihm zugestellte Klage mit Versäumnisurteil-Antrag vor. Die ihm im schriftlichen Vorverfahren zur Verteidigungsanzeige gesetzte Frist hat M unverschuldet versäumt (§ 276 Abs. 1 ZPO). Bislang hat niemand bei der Geschäftsstelle angerufen.

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Mandant legt zugestellte Klage nach Ablauf der Frist des § 276 Abs. 1 ZPO vor - bei der Geschäftsstelle kann niemand erreicht werden
Mandant M legt Anwältin A eine ihm zugestellte Klage mit Versäumnisurteil-Antrag vor. Die ihm im schriftlichen Vorverfahren zur Verteidigungsanzeige gesetzte Frist hat M unverschuldet versäumt (§ 276 Abs. 1 ZPO). Bei der Geschäftsstelle ist niemand zu erreichen.

ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Mandant legt zugestellte Klage nach Ablauf der Frist des § 276 I ZPO vor - nach Auskunft der Geschäftsstelle liegt dort kein VU
Mandant M legt Anwältin A eine ihm zugestellte Klage mit Versäumnisurteil-Antrag vor. Die ihm im schriftlichen Vorverfahren zur Verteidigungsanzeige gesetzte Frist hat M unverschuldet versäumt. Nach Auskunft der Geschäftsstelle liegt bei dieser noch kein Versäumnisurteil.