
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche I
Mandantin M erscheint bei Anwältin A. Sie trägt vor, dass ihn K auf Zahlung von €10.000 aus vorsätzlich unerlaubter Handlung verklagt. Weiter trägt M vor, dass sie ihrerseits einen fälligen vertraglichen Zahlungsanspruch gegen K i.H.v. €10.000 hat.

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Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche II
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt vor, dass er zu Recht von K auf Herausgabe der Kaufsache nach Rücktritt verklagt wird. Zugleich erzählt er, dass er den gezahlten Kaufpreis noch nicht von K zurückerhalten hat.