Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Tatbestandsmerkmale, normativ (vor § 13 StGB)

Tatbestandsmerkmale, normativ (vor § 13 StGB)


Was versteht man unter „normativen Tatbestandsmerkmalen“?

Normative Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf Eigenschaften, die auf einer sozialen bzw. rechtlichen Regel beruhen.

Beispiele: „fremde“ Sache (§ 242 Abs. 1 StGB), „geringwertig“ (§ 248a StGB).Der Gegenbegriff sind deskriptive Tatbestandsmerkmale, die sich auf natürliche Eigenschaften von Personen und Objekten beziehen, deren Vorhandensein empirisch oder durch Berechnung festgestellt werden kann.

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