Garant (§ 13 StGB)
Was versteht man unter einer „Garantenstellung“ (§ 13 StGB)?
Eine Garantenstellung ist die rechtliche Pflicht zur Überwachung einer Gefahr (=Überwachergarantenstellung) oder zur Bewahrung eines bestimmten Gutes vor beliebigen Gefahren (=Beschützergarantenstellung).
So ist der Hundehalter zB Überwachergarant für die von der Gefahrenquelle „Hund“ ausgehenden Gefahren. Dagegen sind Eltern die Beschützergaranten für ihre minderjährigen Kinder.