Was versteht man unter einer „Garantenstellung“ (§ 13 StGB)?

Eine Garantenstellung ist die rechtliche Pflicht zur Überwachung einer Gefahr (=Überwachergarantenstellung) oder zur Bewahrung eines bestimmten Gutes vor beliebigen Gefahren (=Beschützergarantenstellung).

So ist der Hundehalter zB Überwachergarant für die von der Gefahrenquelle „Hund“ ausgehenden Gefahren. Dagegen sind Eltern die Beschützergaranten für ihre minderjährigen Kinder.

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