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Garantenstellung des Polizisten gegenüber seinen Kollegen?

einfach
schwer
27. Juni 2023
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration: R erzählt Polizist P, wie er (R) bei einer bevorstehenden Wohnungsdurchsuchung eine Schusswaffe gebrauchen will.
Polizist P erfährt in seiner Freizeit, dass „Reichsbürger“ R sich gegen eine Wohnungsdurchsuchung mit Waffe wehren wird. P gibt diese Information nicht an seine Kollegen weiter. Bei dem Einsatz erschießt R den Polizisten A, obwohl das SEK mit einem Waffeneinsatz des R rechnete.

Einordnung

Die Entscheidung des OLG Nürnberg beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Polizist eine Beschützergarantenstellung seinen Polizei-Kollegen gegenüber einnimmt. Nach dem OLG hat ein Polizist unter gewissen Voraussetzungen sogar eine solche Garantenstellung, auch wenn er in seiner Freizeit von möglichen Gefahren (Straftat) für die Kollegen erfährt. So müsse die Tat in die Phase der Dienstausübung des Polizisten hineinreichen. Zudem muss aufgrund der Schwere der Tat das öffentliche Interesse das Interesse an dem Schutz der Privatsphäre überwiegen.

Prüfungsschema

Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit
    1. Tod eines anderen Menschen
    2. Kausale Handlung
    3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
    4. Objektive Vorhersehbarkeit
    5. Objektive Zurechnung
      1. Schutzzweckzusammenhang
      2. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    1. Allgemeine Entschuldigungsgründe
    2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit
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