Freiwillig (§ 24 StGB)
Wann tritt der Täter <b>„freiwillig“</b> zurück (§ 24 StGB)?
Freiwilligkeit liegt nach herrschender Meinung vor, wenn der Täter die weitere Tatausführung aus autonomen Motiven unterlässt.
Wann tritt der Täter <b>„freiwillig“</b> zurück (§ 24 StGB)?
Freiwilligkeit liegt nach herrschender Meinung vor, wenn der Täter die weitere Tatausführung aus autonomen Motiven unterlässt.