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Doppelverwertungsverbot: Verletzungsfolgen bei Körperverletzung (§ 223 StGB)
Sachverhalt
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Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens
A wird wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223, 224 Abs. 1 StGB) verurteilt. Im Prozess gibt A an, er sei attackiert worden und habe sich nur zur Wehr gesetzt. Das Gericht sieht das als Schutzbehauptung und wertet es strafschärfend, dass A die beiden Opfer der versuchten Körperverletzung verdächtig machen wolle.
Doppelverwertungsverbot: Eigentumsschaden bei räuberischem Diebstahl (§ 252 StGB)
A wird vor dem Amtsgericht wegen räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) verurteilt. Strafschärfend berücksichtigt das Gericht, dass A „fremdes Eigentum nicht respektiert und für den materiellen Vorteil bereit ist, auch Gewalt anzuwenden.“