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Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung bei Nachbarbeteiligung (§ 80a Abs. 3 S. 2 VwGO)
Sachverhalt
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Erhebung der Anfechtungsklage im Eilverfahren – Zeitpunkt und rechtliche Folgen
Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss. B erklärt den Bescheid für sofort vollziehbar und gibt ihn am 01.03. bekannt. Am 05.03. stellt G beim Gericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, vergisst aber, Anfechtungsklage zu erheben.
Rechtsschutzbedürfnis bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Hauptsache (§§ 80, 80a VwGO)
Waffenfan W ist der Trunksucht verfallen. Die zuständige Behörde B widerruft deswegen am 01.05. Ws Waffenerlaubnis (§ 45 Abs. 2 S. 1 WaffG). Am 15.06. erhebt W hiergegen Anfechtungsklage und stellt einen Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO.