Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Intendiertes Ermessen
Unternehmerin U hat einen Subventionsbescheid für ihren Betrieb erhalten. Dieser ist mit der Auflage verbunden, dass U die baufälligen Abschnitte der Betriebsstätte innerhalb von 6 Monaten in Stand setzen lässt. Nach Ablauf der Frist hat U die Auflage nicht erfüllt. Behörde B überlegt, ob sie den Bescheid widerrufen soll.
Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
►Die reformatio in peius in der Klausur: Zulässigkeitsprüfung
Professor P spricht in seiner Vorlesung so trocken und theoretisch über die reformatio in peius, dass Lawra fast einschläft. Zum Glück bringt Tutorin T wieder Schwung in das Thema. T zeigt L, wie sich die reformatio in peius auf die Prüfung der Zulässigkeit einer Klage auswirkt.
Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Berechtigtes Interesse: Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses
Bei einer Demonstration setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D wird davon getroffen und schwer verletzt. D will zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses vor dem Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass das Verhalten der Polizei rechtswidrig war.
Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Ressortprinzip vs. Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG)
Bundesminister des Innern D erteilt eine Weisung, wonach die Bundespolizei B Asylsuchenden an der deutschen Grenze unter bestimmten Voraussetzungen zurückweisen soll. Kanzler K möchte Vorgaben machen, wie B dies konkret organisieren soll. D will sich von K nicht „reinreden“ lassen.
Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Ausgestaltung der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens (Art. 84 Abs. 1 GG)
Nach dem Grundsatz der Landeseigenverwaltung (Art. 83, 84 GG) ist das Land S für die Ausführung des BauGB zuständig. Da der Bund ebenso an der Ausführung seiner Gesetze beteiligt sein möchte, beschließt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bauwesen als übergeordnete Behörde handeln soll.