Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen Anspruchsarten
GoA bei reiner Gefälligkeit? (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - III ZR 346/14)
GoA bei reiner Gefälligkeit? (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - III ZR 346/14)
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Oma O fährt ihre Enkelin zu einem Fußballspiel. Bei der Fahrt kommt es zu einem Unfall mit schweren Schäden am Kfz. Nun will O die Reparaturkosten vom Fußballverein V ersetzt bekommen.
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Einordnung des Falls
GoA bei reiner Gefälligkeit? (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - III ZR 346/14)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O kann von V Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen, wenn sie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz aus § 670 BGB hat. Liegt hier das dafür erforderliche Auftragsverhältnis (§ 662 BGB) zwischen O und V vor?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. O kann von V Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen, wenn sie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag hat (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB).
Ja!
3. Aus Wertungsgesichtspunkten muss jedoch zwischen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) und der Gefälligkeit ohne Auftrag entschieden werden. Könnten sich diese gegenseitig ausschließen?
Genau, so ist das!
4. O hat gegen V einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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