Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Unberechtigte GoA und EBV + Schadensersatz
Unberechtigte GoA und EBV + Schadensersatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V putzt die Cowboystiefel seines Sohnes S und verwendet hierfür aus Unachtsamkeit ein ungeeignetes Schuhputzmittel. S ist entsetzt. Er habe ihm doch oft genug erzählt, dass solche Stiefel nur schmutzig „modisch überzeugen.“ Zudem bemerkt er, dass das Mittel das Leder angegriffen hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unberechtigte GoA und EBV + Schadensersatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Putzen der Stiefel erfüllt die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Putzen der Stiefel stellt eine berechtigte GoA im Sinne des § 683 S. 1 BGB dar.
Nein!
3. Die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Übernahmeverschuldens nach § 678 BGB sind erfüllt.
Genau, so ist das!
4. S hat einen Schadensersatzanspruch gegen V nach §§ 989, 990 BGB wegen des beschädigten Leders.
Ja, in der Tat!
5. Der Schadensersatzanspruch nach §§ 989, 990 BGB verdrängt den Schadensersatzanspruch nach 678 BGB.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.