Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Berechtigte GoA schließt sonstige Ansprüche tatbestandlich aus
Berechtigte GoA schließt sonstige Ansprüche tatbestandlich aus
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Spaziergänger S beobachtet, wie Rentnerin R von einem streunenden Hund angegriffen wird und eilt ihr zu Hilfe. Es gelingt ihm, den Hund mit dem Gehstock der R in die Flucht zu schlagen. Dabei wird dieser beschädigt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Berechtigte GoA schließt sonstige Ansprüche tatbestandlich aus
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abwehr des Hundes erfüllt die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Abwehr des Hundes stellt eine berechtigte GoA im Sinne des § 683 S. 1 BGB dar.
Ja, in der Tat!
3. R hat einen Anspruch auf Herausgabe des Gehstocks gegen S aus §§ 681 S. 2, 667 BGB.
Ja!
4. R hat einen Schadensersatzanspruch gegen S wegen Ausführungsverschuldens aus §§ 677, 280 BGB wegen des beschädigten Gehstocks.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. R hat einen Schadensersatzanpruch gegen S aus EBV wegen des beschädigten Gehstocks (§§ 989, 990 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
6. R hat einen Schadensersatzanspruch gegen S aus Delikt wegen des beschädigten Gehstocks.
Nein!
7. R hat einen Anspruch auf Herausgabe des Gehstocks aus Bereicherungsrecht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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