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Bereicherungsabsicht als subjektives Tatbestandsmerkmal bei Hehlerei
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Echte Wahlfeststellung bei Diebstahl und Hehlerei
As teure Briefmarkensammlung wurde gestohlen. Sie wird vier Wochen später bei einer Hausdurchsuchung in Bs Wohnung gefunden. Es lässt sich nicht feststellen, ob B die Briefmarken gestohlen oder später als Hehler erhalten hat.

Drittbereicherung zugunsten des Vortäters?
B hat zwei gestohlene PKW gekauft. Die Polizei ist ihm auf den Fersen. J gestattet B deshalb, die Autos kostenlos in die von J gemietete Garage unterzustellen. J will, dass B die Autos später weiterveräußern kann, was auch passiert. Beide wissen, dass die Autos gestohlen sind.