
Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Unmittelbares Ansetzen zur Absatzhilfe 1
Diebin R hat Baumaschinen entwendet. B ist bereit, die Maschinen per LKW ins Ausland zu bringen und dort auf Rs Weisung zu verkaufen. Dafür soll B eine Belohnung bekommen. Da B auf dem Weg von der Bundespolizei gestoppt wird, kommt ein Verkauf nicht zustande.

Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Bereicherung des Vortäters als Drittbereicherung?
B hat zwei gestohlene PKW gekauft. Die Polizei ist ihm auf den Fersen. J gestattet B deshalb, die Autos kostenlos in die von J gemietete Garage unterzustellen. J will, dass B die Autos später weiterveräußern kann, was auch passiert. Beide wissen, dass die Autos gestohlen sind.
Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Einvernehmliches Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler 1
T hat O eine wertvolle Armbanduhr gestohlen. H, der von der Vortat und dem Beuteversteck Kenntnis hat, nimmt sie ohne Wissen des T an sich.

Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Muss die Vortat vollendet sein?
K hat sich bei ihrem Nachbar N einen Rasenmäher ausgeliehen. Im Rahmen einer Handschenkung übergibt sie ihn an die in alles eingeweihte E.
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Tathandlung des Sichverschaffens 1
D hat E eine wertvolle Armbanduhr gestohlen. H erlangt diese Uhr durch Erpressung (§ 253 StGB), indem er mit einer Strafanzeige droht.

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Objektiver Tatbestand: Tatobjekt 4
H erwirbt einen Grundschuldbrief über €2,2 Mio. Er wird ihm ausgehändigt. H weiß, dass es sich bei dem Vorerwerb um ein Strohmanngeschäft gehandelt hat, hinter dem ein krimineller Treuhänder stand. Auch weiß H, dass ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen und ein Prozess anhängig ist.