Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Stoffgleichheit nicht erforderlich
T hat eine große Menge Altmetall gestohlen. U weiß davon und kauft T das Altmetall ab. Er hat dafür eigentlich keine Verwendung. U will aber durch diesen Kauf mit T ins Geschäft kommen und später günstigere Angebote erhalten.
Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Einvernehmliches Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler 1
T hat O eine wertvolle Armbanduhr gestohlen. H, der von der Vortat und dem Beuteversteck Kenntnis hat, nimmt sie ohne Wissen des T an sich.