
Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Unmittelbares Ansetzen zur Absatzhilfe 1
Diebin R hat Baumaschinen entwendet. B ist bereit, die Maschinen per LKW ins Ausland zu bringen und dort auf Rs Weisung zu verkaufen. Dafür soll B eine Belohnung bekommen. Da B auf dem Weg von der Bundespolizei gestoppt wird, kommt ein Verkauf nicht zustande.

Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Stoffgleichheit nicht erforderlich
T hat eine große Menge Altmetall gestohlen. U weiß davon und kauft T das Altmetall ab. Er hat dafür eigentlich keine Verwendung. U will aber durch diesen Kauf mit T ins Geschäft kommen und später günstigere Angebote erhalten.

Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Bereicherung des Vortäters als Drittbereicherung?
B hat zwei gestohlene PKW gekauft. Die Polizei ist ihm auf den Fersen. J gestattet B deshalb, die Autos kostenlos in die von J gemietete Garage unterzustellen. J will, dass B die Autos später weiterveräußern kann, was auch passiert. Beide wissen, dass die Autos gestohlen sind.
Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
(Echte) Wahlfeststellung im Zusammenhang mit alternativ begangenem Diebstahl
As teure Briefmarkensammlung wurde gestohlen. Sie wird vier Wochen später bei einer Hausdurchsuchung in Bs Wohnung gefunden. Es lässt sich nicht feststellen, ob B die Briefmarken gestohlen oder später als Hehler erhalten hat.