BT 7: Nachtatdelikte u.a.: 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema BT 7: Nachtatdelikte u.a.
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Abgrenzung sukzessive Beihilfe/Begünstigung
Grundfall der Begünstigung
T hat ein Schmuckgeschäft ausgeraubt. Er glaubt, dass der Juwelier ihn erkannt hat und ihm bald eine Hausdurchsuchung droht. T bittet deshalb seinen Freund F, die Beute bei sich aufzubewahren. F, der in alles eingeweiht ist, versteckt den Schmuck in seinem Haus.
Strafvereitelung durch Unterlassen
Angehörigenprivileg, § 258 Abs. 6 StGB
A ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. B gibt ihm ein falsches Alibi, weswegen A freigesprochen wird. A und B sind fest davon überzeugt, dass sie Halbbrüder sind. Tatsächlich sind sie aber gar nicht verwandt.
Strafvereitelung durch Unterlassen
In der JVA Kassel I schlagen Vollzugsbedienstete auf einen Gefangenen ein. Der Strafvollzugsbeamte B und die in dienstlicher Eigenschaft zufällig anwesende Staatsanwältin S erfahren am nächsten Tag davon. Weil sie keinen Skandal um die JVA wollen, unternehmen sie nichts weiter.
Ersatzhehlerei
T entwendet Os goldene Uhr. Danach verkauft T die Uhr an K, der vom Diebstahl nichts weiß, für 300€. Die erhaltenen Geldscheine gibt T dann dem H, der über alles Bescheid weiß.
Die neuesten Fälle zum Thema BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 7: Nachtatdelikte u.a. wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Einführungsfall Vorsatz
D hat R Goldohrringe gestohlen. H weiß, dass die Ohrringe eigentlich R gehören und ist sich sicher, dass D sie nur illegal bekommen haben kann. H weiß aber nicht genau, wie D sie erlangt hat. H kauft D die Ohrringe ab und will sie später selber gewinnbringend weiterveräußern.

Unmittelbares Ansetzen zur Absatzhilfe 1

Hehlerei: Versuch
D hat Werkzeug gestohlen. Er sagt H, es sei €1000 wert und H könne es weiterverkaufen. H will das tun, aber erst etwas recherchieren. Er versucht, im Internet den Wert zu überprüfen. Zudem sucht er nach eventuellen Käufern. Bevor mehr geschieht, wird H verhaftet.

Stoffgleichheit nicht erforderlich
T hat eine große Menge Altmetall gestohlen. U weiß davon und kauft T das Altmetall ab. Er hat dafür eigentlich keine Verwendung. U will aber durch diesen Kauf mit T ins Geschäft kommen und später günstigere Angebote erhalten.

Bereicherung des Vortäters als Drittbereicherung?
B hat zwei gestohlene PKW gekauft. Die Polizei ist ihm auf den Fersen. J gestattet B deshalb, die Autos kostenlos in die von J gemietete Garage unterzustellen. J will, dass B die Autos später weiterveräußern kann, was auch passiert. Beide wissen, dass die Autos gestohlen sind.

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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