Wann ist eine Straftat <b>„beendet“</b>?

Eine Straftat ist beendet, wenn das strafbare Unrecht seinen Abschluss gefunden hat.

Bei vielen Delikten fallen Vollendung und Beendigung zusammen (zB Körperverletzung). Anders ist dies insbesondere im Bereich der Vermögensdelikte und Delikte mit überschießender Innentendenz, wo zwischen der Vollendung des Tatbestands (zB Wegnahme einer fremden Sache in Zueignungsabsicht, § 242 Abs. 1 StGB) und der Beendigung (Sicherung der Beute) durchaus ein längerer zeitlicher Abstand liegen kann.Der Beendigungszeitpunkt ist insbesondere im Hinblick auf eine strafbare Beteiligung an der Tat relevant. Nach Beendigung der Tat ist dies ausgeschlossen, während es für den Zeitraum zwischen Beendigung und Vollendung umstritten ist.

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