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Objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Überzeugungskraft bei Zeugenaussagen – Entscheidung nach Beweislast bei persönlicher Nähe zum Zeugen
K und B haben einen Kaufvertrag über einen PKW geschlossen, dessen Übergabe und Übereignung K nun klageweise verlangt. B behauptet, er habe bereits an K erfüllt, was der Zeuge Z (Sohn des B), bestätigt. Zeugin X (kennt K und B nur flüchtig) sagt dagegen, das Auto stehe nach wie vor bei B.

Alternative Klagehäufung – Unzulässigkeit bei nicht festgelegtem Klagegrund
K verlangt klageweise €10.000 von B. In der Klage führt er aus, dass B ihm €10.000 als Kaufpreis für einen Gebrauchtwagen (§ 433 Abs. 2 BGB) und weitere €10.000 als Darlehensrückzahlung (§ 488 Abs. 1 S. 2 BGB) schulde. Offen bleibt, auf welchen der beiden Ansprüche er seine Klage stützt.