Entscheidungsgründe: 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entscheidungsgründe für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Abtretung eines Zahlungsanspruchs an gutgläubigen Erwerber

K hat einen Zahlungsanspruch gegen B und erhebt diesbezüglich Klage. Kurz darauf tritt er den Anspruch an seinen Gläubiger G ab und verlangt Zahlung an diesen. G weiß nichts von dem Prozess. B wendet ein, dass K nun zur Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr befugt sei (§ 265 Abs. 3 ZPO). ‌

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Veräußerung des Kaufgegenstandes durch beklagten Verkäufer

K und B haben einen Kaufvertrag über den gebrauchten Staubsauger des B geschlossen. Da B Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) verweigert, erhebt K Klage. Kurz darauf verkauft und übereignet B den Staubsauger jedoch an seinen Arbeitskollegen A.

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Echte, eventuelle Klagehäufung

K hält den bei V gekauften Fernseher für mangelhaft und verlangt Nacherfüllung. Da V sich weigert, erhebt K Klage. Darin verlangt er Nacherfüllung und hilfsweise, falls er damit nicht durchdringt, Schadensersatz. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass eine Nacherfüllung unmöglich ist. ‌

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Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 1

K wurde bei einem Autounfall verletzt, den B fahrlässig verursacht hat. Er verlangt nun klageweise von B den Ersatz der Heilbehandlungskosten (€1.000) und Schmerzensgeld (€1.000) beim örtlich zuständigen Amtsgericht.

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Beweislast für Zuständigkeit

K (wohnhaft in Kaiserslautern) verklagt B in München auf Zahlung von €3.000, da er davon ausgeht, dass B dort wohne. B bestreitet, dass sie in München wohnt. Die Adresse in München gehöre zur Wohnung ihrer Eltern. Sie selbst wohne aber in Passau.

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Überblicksfall - Gerichtszuständigkeit

Kerstin (K) veräußert Benno (B) am St. Johanner Markt in Saarbrücken ihren Klettergurt für €20. Da Benno trotz wiederholter Aufforderung den Kaufpreis nicht zahlen möchte, will K den Anspruch gerichtlich verfolgen. K und B wohnen in Saarbrücken und sind Deutsche.