Wahndelikt (vor § 23 StGB)
Was versteht man unter einem <b>„Wahndelikt“</b>?
Ein Wahndelikt liegt vor, wenn der Täter bei seinem Handeln von der Existenz eines tatsächlich nicht bestehenden Verbots ausgeht.
Was versteht man unter einem <b>„Wahndelikt“</b>?
Ein Wahndelikt liegt vor, wenn der Täter bei seinem Handeln von der Existenz eines tatsächlich nicht bestehenden Verbots ausgeht.