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Abwesenheit des Verteidigers – Begriff des Zur-Last-Legens (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO)
Sachverhalt
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Verwirkung der Abwesenheitsrüge bei fehlender Anwesenheit des Verteidigers
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Abwesenheit des Verteidigers – Anforderungen an die Rüge (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)
A wird in erster Instanz vor dem Landgericht verurteilt. Sein Verteidiger (V) rügt in der Revisionsschrift, nach der Mittagspause habe das Gericht „einige Zeit“ ohne ihn verhandelt. Deshalb läge ein Verstoß gegen § 140 StPO vor.