Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge): 113 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 113 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Selbstleseverfahren, § 249 Abs. 2 StPO

A wird unverteidigt verurteilt. Eine umfangreiche Urkunde wurde im Selbstleseverfahren (§ 249 Abs. 2 StPO) in die Verhandlung eingeführt, wobei A nicht widersprach. In der Revision macht As neue Verteidigerin geltend, dies sei unzulässig gewesen, denn A sei - was zutrifft - Analphabet.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags als Beweisantrag

Der Angeklagte A meint, „man könne ja durch Zeugen am Straßenrand Beweis darüber erheben, ob er tatsächlich wie angeklagt mit seinem KFZ die Geschwindigkeitsgrenze überschritt.“ Das Gericht meint, „der Beweisantrag sei abzulehnen“, da es ohnehin keine Möglichkeit mehr sehe, eine Übertretung nachzuweisen (§ 244 Abs. 3 S. 3 Nr. 6 StPO).

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Zulässige Abtrennung des Verfahrens, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO

A und B sind des Raubes in Mittäterschaft angeklagt. B erscheint nicht zum Prozess, da er flüchtig ist. Das Gericht trennt daher den Prozess gegen A ab, um ihn voranzutreiben. Nach Bs Ergreifung wird er im Prozess gegen A ordnungsgemäß belehrt als Zeuge vernommen und A wird verurteilt.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Verhinderungsvermerk, § 275 Abs. 2 StPO

A wird vor dem Landgericht verurteilt. Berichterstatterin B unterzeichnet das Urteil und bringt es nach Fertigstellung am letzten Tag der Absetzungsfrist zur Akte. Auf dem Urteil vermerkt sie, Vorsitzende und Beisitzer seien „aus dienstlichen Gründen” an der Unterschrift gehindert. Beide waren wegen des Betriebsausflugs des Gerichts abwesend.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Fehlen der Urteilsgründe - Teilweises Fehlen der Urteilsgründe

A wird wegen Betrugs in 50 Fällen (§ 53 StGB) zu einer Gesamtstrafe verurteilt. Das Urteil wird fristgerecht zur Akte gebracht. As Verteidiger fällt nach Zustellung des Urteils auf, dass die Urteilsgründe über zwei der Tatkomplexe kein Wort verlieren. Er erhebt Verfahrensrüge.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Abwesenheit des Verteidigers -Fehlen des Verteidigers eines Mitangeklagten

A und B werden ohne Verteidiger wegen Betruges in Mittäterschaft (§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB) verurteilt. Gegen B wird, was schon von Anfang an im Raum stand, ein Berufsverbot angeordnet (§ 70 StGB).

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Verwirkung der Verfahrensrüge - Zwischenrechtsbehelf

A rügt in der Revision gegen ein Landgerichtsurteil, dass sein Beweisantrag von der Kammer zu Unrecht abgelehnt wurde (§ 244 Abs. 3, 6 S. 1 StPO) und dass ein Hinweis der Vorsitzenden (§ 265 Abs. 1 StPO) verspätet erging. Im Prozess hatte A dies noch wortlos hingenommen.