Was versteht man unter einer reformatio in peius?

Unter einer reformatio in peius ist (nur) die für den Widerspruchsführer nachteilige Veränderung des angegriffenen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde zu verstehen.

Von einer reformatio in peius (auch: Verböserung) spricht man nur dann, wenn die Widerspruchsbehörde den angegriffenen Verwaltungsakt im Widerspruchsverfahren zu Ungunsten des Widerspruchsführer abändert. Hierbei sind verschiedene Konstellationen denkbar: Die Widerspruchsbehörde (1)verschärft eine angegriffene belastende Entscheidung, (2) entzieht eine erteilte Begünstigung, die vom Widerspruchsführer als zu gering angegriffen wurde, ganz oder teilweise oder (3) verschärft eine angefochtene belastende Nebenbestimmung einer erteilten Begünstigung. Die Änderung der Begründung des Verwaltungsakts zu Lasten des Widerspruchsführers reicht nicht aus, solange die Regelung des Verwaltungsakts dieselbe bleibt.

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