Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Die reformatio in peius in der Klausur: Zulässigkeitsprüfung
Die reformatio in peius in der Klausur: Zulässigkeitsprüfung
29. März 2025
12 Kommentare
4,5 ★ (4.999 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Professor P spricht in seiner Vorlesung so trocken und theoretisch über die reformatio in peius, dass Lawra fast einschläft. Zum Glück bringt Tutorin T wieder Schwung in das Thema. T zeigt L, wie sich die reformatio in peius auf die Prüfung der Zulässigkeit einer Klage auswirkt.
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Einordnung des Falls
Die reformatio in peius in der Klausur: Zulässigkeitsprüfung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Besteht der Klagegegenstand (auch) in einer Verböserung, ergeben sich hieraus Besonderheiten für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs muss man in der statthaften Klageart den konkreten Klagegegenstand herausarbeiten.
Genau, so ist das!
3. Vor der Anfechtung des verbösernden Verwaltungsakts muss der Kläger ein Widerspruchsverfahren durchführen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Auch die Einhaltung einer Klagefrist ist ganz und gar entbehrlich.
Nein!
5. Schließlich stellt sich noch die Frage, ob der richtige Klagegegner der Träger der Ausgangs- oder der Widerspruchsbehörde ist.
Genau, so ist das!
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