Antragsdelikte (vor § 77 StGB)
Was versteht man unter einem „Antragsdelikt“?
Antragsdelikte sind Straftaten, deren strafrechtliche Verfolgung als Prozessvoraussetzung einen Strafantrag verlangt.
Was versteht man unter einem „Antragsdelikt“?
Antragsdelikte sind Straftaten, deren strafrechtliche Verfolgung als Prozessvoraussetzung einen Strafantrag verlangt.