Versuch, unbeendeter (§ 24 StGB)
Wann ist ein Versuch <b>„unbeendet“</b> (§ 24 StGB)?
Ein unbeendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter davon ausgeht, noch nicht alles getan zu haben, was nach seiner Vorstellung zur Vollendung der Tat notwendig ist.
Wann ist ein Versuch <b>„unbeendet“</b> (§ 24 StGB)?
Ein unbeendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter davon ausgeht, noch nicht alles getan zu haben, was nach seiner Vorstellung zur Vollendung der Tat notwendig ist.