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Doppelbestrafungsverbot als Rechtsquelle des formellen Strafrechts (Art. 103 Abs. 3 GG)

einfach
schwer93 % lösen richtig
9. Juli 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird wegen des Mordes (§ 211 StGB) an seinem Nachbarn angeklagt. Das Gericht ist von seiner Schuld nicht überzeugt und spricht ihn frei. Staatsanwältin S lässt das keine Ruhe. Am nächsten Tag erhebt sie erneut Anklage mit demselben Inhalt gegen A.

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