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Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnereigener Sache – Pfandsiegel und Versteigerung

einfach
schwer74 % lösen richtig
23. August 2026
21 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Auf Antrag der Vollstreckungsgläubigerin H hat der Gerichtsvollzieher die Münzsammlung des Vollstreckungsschuldners K durch Anbringen eines Pfandsiegels gepfändet. Bei der öffentlichen Versteigerung der Münzsammlung erhält der Meistbietende M den Zuschlag. ‌

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