ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
G und S schließen einen Wohnraummietvertrag. In Bezug auf den zukünftigen Herausgabeanspruch (§ 546 Abs. 1 BGB) unterwirft sich S durch notarielle Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Nach Mietende betreibt G die Zwangsvollstreckung. S hält die Unterwerfungserklärung für unwirksam.
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Drittwiderspruchsklage – Tenor
K hat ihre Goldkette im Wert von €500 bei ihrem Freund F vergessen. Sie wird bei der von B gegen F betriebenen Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer titulierten Forderung in Höhe von €2.000 gepfändet. Das Gericht hält die Drittwiderspruchsklage der K für zulässig und begründet.
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Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
Der Gerichtsvollzieher hat im Auftrag von Vollstreckungsgläubigerin H bei Vollstreckungsschuldner K eine Kommode gepfändet. Erst nachdem die Kommode öffentlich versteigert worden ist, stellt sich heraus, dass nicht K, sondern dessen Tante T die Eigentümerin der Kommode war.
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Austauschpfändung (§ 811a ZPO)
Bei einer Sachpfändung fällt Gerichtsvollzieher G im Wohnzimmer der Vollstreckungsschuldnerin R ein High-End-Fernseher auf. G fragt sich, ob er diesen pfänden darf. In Rs Haushalt befindet sich nur dieser eine Fernseher, außerdem besitzt R zur Zeit auch keinen Computer.
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Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.
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Exkurs: Pfändung auf dem Grundstück eines Dritten
Der Gerichtsvollzieher G hat in Erfahrung gebracht, dass er den unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Grabstein grundsätzlich pfänden darf. Der Grabstein befindet sich auf einem Grab des Friedhofs F. G fragt sich, wie sich dieser Umstand auf seinen Vollstreckungsauftrag auswirkt.
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Fällt ein Grabstein unter § 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO?
Steinmetz S hat für die E einen Grabstein angefertigt (Wert: €1000) und unter Eigentumsvorbehalt am Grab von Es Oma aufgestellt. Als E hierfür nicht bezahlt, erstreitet S einen Zahlungstitel und beantragt die Pfändung des Grabsteins. Gerichtsvollzieher G fragt sich, ob er das darf.