Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage - Tenor
K wurde zur Zahlung von €1.500 an B verurteilt. K behauptet, die €1.500 kurz nach Zustellung des Urteils an B bezahlt zu haben, was B bestreitet. Als B die Zwangsvollstreckung einleitet, erhebt K Vollstreckungsabwehrklage. Das Gericht hält die Klage für zulässig und begründet.
Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
G und S schließen einen Wohnraummietvertrag. In Bezug auf den zukünftigen Herausgabeanspruch (§ 546 Abs. 1 BGB) unterwirft sich S durch notarielle Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Nach Mietende betreibt G die Zwangsvollstreckung. S hält die Unterwerfungserklärung für unwirksam.
Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Möglichkeiten des Dritten nach der Versteigerung - „verlängerte Drittwiderspruchsklage“ / Herausgabeklage? (Überblick)
Rs Rennrad wird im Rahmen der Zwangsversteigerung des G gegen S gepfändet und versteigert. M ist der Meistbietende. Die Gerichtsvollzieherin zahlt den Versteigerungserlös aus. R möchte nun entweder das Rennrad selbst zurück oder zumindest den dafür erhaltenen Versteigerungserlös.
Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Was kann Gegenstand der Mobiliarvollstreckung sein? (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)
E ist Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Sie wohnt selbst in dem Haus, hat jedoch auch eines der Zimmer an einen Studenten vermietet. G hat eine titulierte Geldforderung gegen E, die er durch eine Sach- oder Forderungspfändung vollstrecken möchte.
Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.