Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub, u.a.
Zueignung (§ 246 Abs. 1 StGB) – Uneinigkeit der Senate
Zueignung (§ 246 Abs. 1 StGB) – Uneinigkeit der Senate
11. Februar 2026
12 Kommentare
4,6 ★ (16.707 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A überlässt T seinen PKW, damit T diesen für A vermietet. T gibt den PKW an M, der den PKW verkauft. Als der ahnungslose A bei T nach dem PKW fragt, ruft T gemeinsam mit A den „Mieter“ per Video an, um A zu beruhigen.
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