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Abtretung einer Forderung durch Nichtberechtigten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Beweislast beim Bestreiten des gutgläubigen Hypothekenerwerbs
S bestellt H eine Buchhypothek an seinem Grundstück, die im Grundbuch eingetragen wird. S ficht die Hypothekenbestellung wirksam an. H tritt die Forderung formwirksam an den unwissenden G ab. Das Grundbuchamt trägt G als neuen Hypothekar ein. S bestreitet die Gutgläubigkeit des G und dessen Erwerb.
Einreden des Schuldners nach § 404 BGB – Zeitpunkt der Begründung bei Abtretung
S kauft bei Lieferanten L Handys. Sie vereinbaren, dass der Kaufpreis in drei Monaten fällig ist. Zudem soll der Kaufpreis für weitere drei Monate gestundet werden, wenn S bis dahin noch keine 600 Handys verkauft hat. L tritt die Forderung einen Monat nach Vertragsschluss an D ab.