Zivilrecht > Sachenrecht
Mangel der Forderung
Schuldner S bestellt Gläubiger G eine Buchhypothek zur Absicherung eines Darlehens. S ficht den Darlehensvertrag wirksam an. Daraufhin tritt G dem X seinen angeblichen Darlehensrückzahlungsanspruch ab, um X die Hypothek zu übertragen.
Zivilrecht > Sachenrecht
Umfang der Hypothekenhaftung, §§ 1120 ff.
E ist Eigentümer eines Grundstücks. Darauf steht ein Haus mit einer modernen Einbauküche, welche er jedoch unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. Zur Sicherung eines Darlehens bestellt E zugunsten des G wirksam eine Hypothek. Als E seine Raten nicht zahlt, verlangt G die Duldung der Zwangsvollstreckung und liebäugelt mit der tollen Küche.
Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
§ 1179a Abs. 2 BGB: Besonderheit beim vorläufigen Eigentümerrecht nach § 1163 Abs. 1 S. 1 BGB
S möchte bei ihrer Bank (B) einen Kredit in Höhe von €50.000 aufnehmen. S bestellt zugunsten der B eine Briefhypothek. Die Vertragsverhandlungen dauern an. In der Zwischenzeit lässt sich S von W ein Gartenhaus bauen. Zur Absicherung der Werklohnforderung wird W eine Hypothek gewährt.