Zivilrecht

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)

Haftung wegen Übernahmeverschuldens nach §§ 687 Abs. 2 S. 1, 678 BGB - Fall

Haftung wegen Übernahmeverschuldens nach §§ 687 Abs. 2 S. 1, 678 BGB - Fall

27. August 2025

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U ist im Urlaub. Sie hat ihrem Freund F den Schlüssel für ihre Wohnung überlassen, um bis zu ihrer Rückkehr ihre Blumen zu gießen. Da F Geld braucht, vermietet er die Wohnung in eigenem Namen an M unter. Diese zerbricht aus Unachtsamkeit eine Vase der U im Wert von €300.

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