Kündigung aus wichtigem Grund, § 648a BGB
19. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Naturbursche B möchte die Wände seines Flures mit Bäumen verzieren lassen und beauftragt dafür Maler U. Während der Arbeiten erwischt B den U, wie er in den privaten Schubladen des B schnüffelt. B erwischt U trotz Abmahnung erneut beim Schnüffeln.
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