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Herausgabe gezogener Nutzungen
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Wertersatz für nicht gezogene Nutzungen bei Kenntnis von Geschäftsunfähigkeit (§§ 987 Abs. 2, 990 Abs. 1 BGB)
Der infolge einer Erkrankung dauerhaft geschäftsunfähige V verpachtet seinen Weinhang in der Pfalz an P. P weiß von der Krankheit. Er ignoriert dies aber. Die Lese der erntereifen Trauben ist ihm aber dann doch zu viel Arbeit, weshalb er sie verkommen lässt.
Verwendungsersatz für eigene Arbeitsleistung des Besitzers (§ 994 Abs. 1 BGB)
K kauft von V gutgläubig ein Auto, nicht wissend, dass dieser geschäftsunfähig ist. Nach einigen Tagen tritt ein Motorfehler auf. Da K Kfz-Mechaniker ist, repariert er das Auto selbst. Kurz darauf fordert der gesetzliche Vertreter des V das Auto heraus.