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Verhältnis zu Vertrag & Delikt- Fremdbesitzerexzess im Zweipersonenverhältnis
G leidet unerkannt an einer manischen Depression, die ihre freie Willensbestimmung ausschließt. G vermietet dem M für eine Party einige ihrer teuren Champagnergläser. Als M grob fahrlässig versucht, die Gläser jeweils mit einem Finger zu balancieren, gehen alle zu Bruch.

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Klage auf Verwendungsersatz, § 1001 BGB
K kauft von V gutgläubig ein Mountainbike, ohne von dessen Geschäftsunfähigkeit zu wissen. Er tätigt notwendige Verwendungen. Als der Betreuer des V das Fahrrad herausfordert, gibt K es unter Vorbehalt des Ersatzes seiner Verwendungen heraus. V will nicht zahlen.

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Schadensersatz, §§ 992, 823 I - Eigentumsverletzung bei Besitzerlangung
A will nach einem Restaurantbesuch versehentlich den Regenschirm des B mitnehmen, da es sich um dasselbe Modell handelt. Beim Greifen nach dem Regenschirm reißt er jedoch fahrlässig den Griff ab.
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Schadensersatz, §§ 992, 823 I BGB - Besitzverschaffung durch Straftat / Eigentumsverletzung bei Besitzerlangung
A nimmt nach einem Restaurantbesuch versehentlich den Regenschirm des B mit, da es sich um dasselbe Modell handelt. In der Folge beschädigt A den Regenschirm fahrlässig.

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(P) Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB - rechtsgrundloser Erwerb - Dreipersonenverhältnis
V kauft ein Lastenrad von G, nicht wissend, dass G geschäftsunfähig ist. Anschließend verkauft V das Lastenrad an den gutgläubigen K, wobei der Kaufvertrag nichtig ist. K vermietet das Fahrrad für einige Tage an M. G verlangt von K Herausgabe und Nutzungsersatz.

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(P) Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB - rechtsgrundloser Erwerb - Zweipersonenverhältnis
Der geschäftsunfähige G verkauft und übereignet seinen PKW an K, die von der Geschäftsunfähigkeit des G nichts weiß. K nutzt das Fahrzeug in der Folgezeit. Erst nach vier Monaten stellt sich die Nichtigkeit des Kaufvertrags heraus.

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Haftung des redlichen Besitzmittlers, 991 II BGB
Bruder B vermietet das von seiner Schwester S geliehene Fahrrad ohne ihre Zustimmung an den redlichen M. Die Weitergabe hatte S zuvor untersagt. M beschädigt bei einer Fahrradtour im Gebirge fahrlässig die Speichen des Hinterrades.
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Schadensersatz, § 989 BGB
Kunstliebhaberin K wurde eines ihrer Gemälde gestohlen. Kurz darauf sieht sie es bei B. Da B es nicht herausgibt, verklagt K sie auf Herausgabe. B ignoriert die zugestellte Klage. Kurz darauf verursacht B grob fahrlässig einen Brand, der das Gemälde zerstört. B dachte, sie sei die Eigentümerin.
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Schadensersatz, §§ 989,990 I BGB - Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb
Autofreak A kauft von Gebrauchtwagenhändler G einen Porsche. G akzeptiert nur Barzahlung und händigt dem A den Kfz-Brief nicht aus. Kurz darauf baut A damit fahrlässig einen Unfall, durch den der Motor beschädigt wird. Dabei stellt sich heraus, dass das Auto B gestohlen wurde.