Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: 62 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 62 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Ein Bild auf dem ein Krokodil Welpen verspeist, weil ein Zoowärter vergessen hat illustriert ein Fallbeispiel zum Fremdbesitzerexzess, § 991 Abs. 2 BGB - Dreipersonenverhältnis

Zivilrecht > Sachenrecht

Fremdbesitzerexzess § 991 Abs. 2 BGB ➔Beispiel

Tierhändler T leiht G 10 Welpen. G hat eine psychische Krankheit, die zeitweise Gs Einsichtsfähigkeit ausschließt. In einem „klaren Moment“ gibt G die Welpen bei Zoowärterin Z gegen Entgelt in Verwahrung. Z platziert die Welpen neben den Krokodilen und lässt aus Unachtsamkeit die Tür offen. Die Krokodile freuen sich über den Snack.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Sicherungsübereignung: Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB

S übereignet G zur Sicherung eines Kredits ihr Auto gem. §§ 929, 930 BGB. Hierbei haben sie die Rückübereignung schuldrechtlich vereinbart. Noch vor der vollständigen Zahlung überträgt G den Herausgabeanspruch am Auto abredewidrig an den Dritten D. D will das Auto keinesfalls rückübereignen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verfügung)

A erwirbt von E ein Fahrrad. Anschließend stellt sich heraus, dass die Übereignung unwirksam war. Noch bevor A dies erfährt, verkauft und übereignet er das Fahrrad an den gutgläubigen B.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Klage auf Verwendungsersatz, § 1001 BGB

K kauft von V gutgläubig ein Mountainbike, ohne von dessen psychischer Erkrankung zu wissen. Er tätigt notwendige Verwendungen. Als der Betreuer des V das Fahrrad herausfordert, gibt K es unter Vorbehalt des Ersatzes seiner Verwendungen heraus. V will nicht zahlen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Mittelbarer Besitzer

V verkauft ein Lastenfahrrad an K unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB). Vor vollständiger Zahlung leiht K das Fahrrad jedoch seiner Schwester S aus. Als K zahlungsunfähig wird, tritt V zurück und verlangt von K "Herausgabe".