Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: 62 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 62 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Sicherungsübereignung: Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB

S übereignet G zur Sicherung eines Kredits ihr Auto gem. §§ 929, 930 BGB. Hierbei haben sie die Rückübereignung schuldrechtlich vereinbart. Noch vor der vollständigen Zahlung überträgt G den Herausgabeanspruch am Auto abredewidrig an den Dritten D. D will das Auto keinesfalls rückübereignen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Besitzschutz (§ 1007 III 2 BGB)

E leiht L sein Fahrrad. Bei der Leihe wird vereinbart, dass L in dieser Zeit die Kosten für Reparaturen selbst tragen soll. D wiederum stiehlt L das Fahrrad und beschädigt es bei einer Tour durch den Wald.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verfügung)

A erwirbt von E ein Fahrrad. Anschließend stellt sich heraus, dass die Übereignung unwirksam war. Noch bevor A dies erfährt, verkauft und übereignet er das Fahrrad an den gutgläubigen B.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Klage auf Verwendungsersatz, § 1001 BGB

K kauft von dem unerkannt geisteskranken V gutgläubig ein Mountainbike und macht notwendige Verwendungen. Als der gesetzliche Betreuer des V das Fahrrad herausfordert, kommt K dem Herausgabeverlangen unter Vorbehalt des Ersatzes seiner Verwendungen nach. V will nicht zahlen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Mittelbarer Besitzer

V verkauft ein Lastenfahrrad an K unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB). Vor vollständiger Zahlung leiht K das Fahrrad jedoch seiner Schwester S aus. Als K zahlungsunfähig wird, tritt V zurück und verlangt von K "Herausgabe".

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Zivilrecht > Sachenrecht

Schadensersatz, §§ 989,990 I BGB - Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb

Autofreak A kauft von Gebrauchtwagenhändler G einen Porsche. G akzeptiert nur Barzahlung und händigt dem A den Kfz-Brief nicht aus. Kurz darauf baut A damit fahrlässig einen Unfall, durch den der Motor beschädigt wird. Dabei stellt sich heraus, dass das Auto B gestohlen wurde.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Miteigentümer (+), fordert Sache unabhängig von den anderen heraus

E und M sind Miteigentümer eines Fernsehers, der in der gemeinsamen Wohnung steht. Bruder B nimmt den Fernseher ohne Kenntnis von E und M mit, weil sein Gerät kaputt ist und er ein Fußballspiel sehen möchte. M fordert den Fernseher zurück.