Zivilrecht > Sachenrecht
Verhältnis zu Vertrag & Delikt- Fremdbesitzerexzess im Zweipersonenverhältnis
G leidet unerkannt an einer manischen Depression, die ihre freie Willensbestimmung ausschließt. G vermietet dem M für eine Party einige ihrer teuren Champagnergläser. Als M grob fahrlässig versucht, die Gläser jeweils mit einem Finger zu balancieren, gehen alle zu Bruch.
Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Sicherungsübereignung: Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB
S übereignet G zur Sicherung eines Kredits ihr Auto gem. §§ 929, 930 BGB. Hierbei haben sie die Rückübereignung schuldrechtlich vereinbart. Noch vor der vollständigen Zahlung überträgt G den Herausgabeanspruch am Auto abredewidrig an den Dritten D. D will das Auto keinesfalls rückübereignen.
Zivilrecht > Sachenrecht
Befriedigungsrecht gem. § 1003 BGB
K kauft von V einen Ventilator. Als eines der Rotorblätter kaputt geht, repariert K dieses. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag und die Übereignung nichtig waren. Als K dies erfährt, möchte er den Ventilator zurückgeben und verlangt Ersatz für die Verwendungen.
Zivilrecht > Sachenrecht
Klage auf Verwendungsersatz, § 1001 BGB
K kauft von V gutgläubig ein Mountainbike, ohne von dessen psychischer Erkrankung zu wissen. Er tätigt notwendige Verwendungen. Als der Betreuer des V das Fahrrad herausfordert, gibt K es unter Vorbehalt des Ersatzes seiner Verwendungen heraus. V will nicht zahlen.
Zivilrecht > Sachenrecht
(P) Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB - rechtsgrundloser Erwerb - Dreipersonenverhältnis
Der psychisch erkrankte G verkauft sein Lastenrad an V, der von der Krankheit nichts weiß. V verkauft das Lastenrad anschließend an den gutgläubigen K, wobei der Kaufvertrag nichtig ist. K vermietet das Fahrrad für einige Tage an M. G verlangt von K Herausgabe und Nutzungsersatz.
Zivilrecht > Sachenrecht
(P) Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB - rechtsgrundloser Erwerb - Zweipersonenverhältnis
Der geschäftsunfähige G verkauft und übereignet seinen PKW an K, die von der Geschäftsunfähigkeit des G nichts weiß. K nutzt das Fahrzeug in der Folgezeit. Erst nach vier Monaten stellt sich die Nichtigkeit des Kaufvertrags heraus.
Zivilrecht > Sachenrecht
Schadensersatz, § 989 BGB
Kunstliebhaberin K wurde eines ihrer Gemälde gestohlen. Kurz darauf sieht sie es bei B. Da B es nicht herausgibt, verklagt K sie auf Herausgabe. B ignoriert die zugestellte Klage. Kurz darauf verursacht B grob fahrlässig einen Brand, der das Gemälde zerstört. B dachte, sie sei die Eigentümerin.