Zivilrecht > Sachenrecht
Mangel der Forderung
Schuldner S bestellt Gläubiger G eine Buchhypothek zur Absicherung eines Darlehens. S ficht den Darlehensvertrag wirksam an. Daraufhin tritt G dem X seinen angeblichen Darlehensrückzahlungsanspruch ab, um X die Hypothek zu übertragen.
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Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung - Streitstand: Argumente I
K hat gegen V einen Eigentumsverschaffungsanspruch. Zu dessen Sicherung soll für K eine Vormerkung bestellt werden. Wegen eines Mangels bei der Bewilligung entsteht die Vormerkung aber nicht. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.
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Bedürfnis der Verkehrsfähigkeit der Vormerkung – Beispiel: Kettenveräußerung
V verkauft sein Grundstück an K und lässt es an K auf. Zur Sicherung des Auflassungsanspruchs wird für K eine Vormerkung bestellt. Wegen finanzieller Schwierigkeiten verkauft K das Grundstück an E und tritt ihm seinen Auflassungsanspruch ab.