Definiere, wann sich eine Rechtsgutsverletzung „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs ereignet (§ 7 Abs. 1 StVG):

Ein Schaden ist nur „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs enstanden, wenn bei wertender Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug zumindest mitgeprägt worden ist. Der Unfall muss also in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs stehen.

Die Rechtsprechung legt das Merkmal „bei Betrieb“ nach dem Zweck der Vorschrift grundsätzlich weit aus.

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