Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
Fahrzeug (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Fahrzeug (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Fahrzeug“ (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB):
Fahrzeuge sind sämtliche im öffentlichen Verkehr vorkommenden Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern. Auf die Antriebsart kommt es nicht an, sodass neben Kfz etwa auch Fahrräder oder Pferdefuhrwerke umfasst sind.
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