Fremdbesitzerexzess (vor § 987 BGB)


Was versteht man unter dem „Fremdbesitzerexzess“?

Von einem Fremdbesitzerexzess wird gesprochen, wenn ein Fremdbesitzer sein vermeintliches Besitzrecht überschreitet.

Nicht verwechselt werden darf der Fremdbesitzerexzess mit der Konstellation des nicht so berechtigten Besitzer. Steht dem Besitzer ein Besitzrecht zu und überschreitet er dessen Grenzen, so finden die Regelungen des EBV bereits deshalb keine Anwendung, da es an einer Vindikationslage fehlt.

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