Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Verhältnis zu Vertrag & Delikt- Fremdbesitzerexzess im Zweipersonenverhältnis
Verhältnis zu Vertrag & Delikt- Fremdbesitzerexzess im Zweipersonenverhältnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die unerkannt geisteskranke G vermietet dem M für eine Party einige ihrer teuren Champagnergläser. Als M grob fahrlässig versucht, die Gläser jeweils mit einem Finger zu balancieren, gehen alle zu Bruch.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhältnis zu Vertrag & Delikt- Fremdbesitzerexzess im Zweipersonenverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M haftet der G aus dem Vertragsverhältnis (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zum Zeitpunkt des schadensbegründenden Ereignis bestand eine Vindikationslage zwischen M und G.
Genau, so ist das!
3. G hat gegen M einen Schadensersatzanspruch aus §§ 989, 990 Abs. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Aufgrund der Sperrwirkung des EBV ist das Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) unstreitig nicht anwendbar.
Nein!
5. Ein Teil der Literatur lehnt die teleologische Reduktion des § 993 Abs. 1 Hs. 2 BGB beim Fremdbesitzerexzess ab. Stünden G nach dieser Ansicht damit keine deliktischen Ansprüche gegen M zu?
Nein, das ist nicht der Fall!
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