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Haltbarkeit als objektive Anforderung an die Sache (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB)
Sachverhalt
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Sachmangel bei unsachgemäßer Montage (§ 434 Abs. 2 S. 1 BGB)
K kauft von V eine Waschmaschine mit Montageservice bei sich zu Hause. V liefert eine einwandfreie Waschmaschine, schließt diese jedoch falsch an, wodurch die Waschmaschine so beschädigt wird, dass sie sich nicht mehr anstellen lässt.
Sache entspricht der bereitgestellten Probe oder dem Muster (§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB)
K probiert in Vs Laden verschiedene Parfümproben, die zum Testen bereitstehen. Begeistert von einem der Düfte kauft K sofort das Parfüm, ohne sich an der Kasse auf die Parfümprobe zu beziehen. Zu Hause merkt K jedoch, dass es sich wohl um eine neue Charge des Parfüms handeln muss. Der Geruch unterscheidet sich von der Probe.