
Zivilrecht > Kaufrecht
Rechtsmangel Vormerkung / Entscheidender Zeitpunkt
V verkauft dem K mit notariellem Vertrag eine Altbauvilla in Bonn. Nach Vertragsunterzeichnung und Kaufpreiszahlung übergibt V dem K die Schlüssel. Drei Monate später, kurz vor Eintragung des K als Eigentümer in das Grundbuch, wird zugunsten des D eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.

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Rechtsmangel: Eintragung SIS
K kauft bei B einen gebrauchten Rolls-Royce für €50.000. Ein paar Wochen nach der Übergabe will K den Pkw anmelden. Dabei wird der Pkw jedoch von der Polizei vorübergehend sichergestellt, weil er kurz vor dem Kauf im Schengener Informationssystem (SIS) als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Tatsächlich hat ein solcher Diebstahl jedoch nie stattgefunden.