Zivilrecht > Kaufrecht
Rechtsmangel Vormerkung / Entscheidender Zeitpunkt
V verkauft dem K mit notariellem Vertrag eine Altbauvilla in Bonn. Nach Vertragsunterzeichnung und Kaufpreiszahlung übergibt V dem K die Schlüssel. Drei Monate später, kurz vor Eintragung des K als Eigentümer in das Grundbuch, wird zugunsten des D eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.
Zivilrecht > Kaufrecht
Kein Rechtsmangel bei gutgläubigem (lastenfreien) Erwerb
K sucht einen Fjällräven-Rucksack und wird auf eBay Kleinanzeigen fündig. Als sie ihn bei V, der in einer Mietwohnung wohnt, abholen will, erkundigt sie sich, ob alle Mietforderungen bezahlt sind und an der Sache kein Vermieterpfandrecht besteht. V beteuert, alles sei in Ordnung. In Wahrheit hat V seit Monaten nicht mehr seine Miete bezahlt. K nimmt den Rucksack mit.
Zivilrecht > Kaufrecht
Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - Obligatorische Rechte
K kauft von V ein Haus. Nach der Übereignung erfährt K jedoch, dass das Haus an M vermietet ist und dieser sich auf Grundlage des Mietvertrages weigert das Haus zu räumen.
Zivilrecht > Kaufrecht
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB / Falche Angaben zum Kfz-Kraftstoff
K kauft von V ein Auto, welches dieser vom Hersteller H gekauft hatte. Laut einem Werbeprospekt des H kann das Kfz mit bleifreiem Normal- oder Superbenzin von 91 ROZ betrieben werden. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass zur Verwendung des Autos jedoch Super- oder Superplusbenzin ab 95 ROZ benötigt wird.
Zivilrecht > Kaufrecht
Eignung zur gewöhnlichen Verwendung – Sachmangel nach § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB
K erwirbt im Frühjahr 2015 von V für €22.250 einen Neuwagen VW Golf 2.0 TDI mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass das Fahrzeug mit einer Software ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert. Es besteht die Gefahr, dass die weitere Nutzung durch die zuständigen Behörden untersagt wird.