Zivilrecht > Kaufrecht
Normalfall § 477 Abs. 1 BGB
Großkanzleianwältin A kauft privat bei Porschehändler P einen neuen Porsche. Zwei Monate nach Übergabe brennt der Motor während der täglichen Heimfahrt um 23 Uhr aufgrund eines Motorschadens völlig aus. Es ist nicht aufklärbar, ob der Motorschaden auf einem Herstellungsfehler oder der Fahrweise der A beruht.
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Nachlieferung bei Stückschulden – Gebrauchtwagen
K kauft bei V einen VW Golf mit Serienausstattung und durchschnittlicher Laufleistung als Jahreswagen für €20.000. Am Markt sind sehr viele ähnliche VW Golf verfügbar. Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass der Wagen unfallfrei ist. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass der Wagen einen Unfallschaden hat.
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Regress auch bei § 475 Abs. 4 BGB
Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U ein Auto. U selbst hat das neue Auto von Herstellerin H. Da das Auto mangelhaft ist, verlangt V Nacherfüllung. V soll das Auto in Us Werkstatt bringen. Dafür fallen bei V Kosten i.H.v. €70 an. V verlangt von U einen Vorschuss.