Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Ist das Hinnehmen von Gewalt ein Nötigungserfolg im Sinne des § 240 StGB?
Ist das Hinnehmen von Gewalt ein Nötigungserfolg im Sinne des § 240 StGB?
27. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der T drängt den körperlich stärkeren O durch mehrmaliges Schubsen in eine Ecke. O nimmt dies regungslos hin.
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