Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Gewalt gegen Sachen
Schüler T möchte verhindern, dass sein Lehrer O am nächsten Tag rechtzeitig zur Schule kommt, um die Klassenarbeit schreiben zu lassen. Daher befestigt er nachts eine Parkkralle am Fahrzeug des O. O kommt daraufhin, wie von T beabsichtigt, am nächsten Tag zu spät zur Schule, da er notgedrungen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen muss, und verschiebt den Test.
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"Begleitung" als Bemächtigungslage
T "eskortiert" O mit geladener Waffe, die er unter seinem Mantel versteckt, durch den Flughafen, um O sodann zum Dienst in einer ausländischen Militäreinheit zuzuführen. Durch die Menschenansammlung am Flughafen sind Fluchtmöglichkeiten des O nicht vollständig ausgeschlossen.