Nötigung, § 240 StGB: 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Nötigung, § 240 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Gesetzeskonkurrenz zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung (§ 241 StGB)
Verwerflichkeit einer Demonstration im Straßenverkehr – Versammlungsfreiheit als Rechtfertigung?

Bedrängende Fahrweise auf der Autobahn – Verwerflichkeit als Bagatelle?
Zweck-Mittel-Relation bei Drohung mit Strafanzeige
Indizwirkung strafbarer Nötigungsmittel (§ 240 Abs. 2 StGB)
Zweck-Mittel-Relation bei der Verwerflichkeitsprüfung (§ 240 Abs. 2 StGB)
Polizeiliche Drohung mit Schmerzen im Verhör (§ 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB)
Entwicklung des Gewaltbegriffs
A will geplante Steuererhöhungen verhindern. Er schlägt Politikerin P kurz vor der Bundestagsabstimmung ins Gesicht, damit sie dem Gesetz nicht zustimmen kann. Vor der Sitzung des Bundesrats setzt sich A auf die Straße, damit die Bundesratsmitglieder nicht zur Sitzung gelangen.

Drohung mit dem Unterlassen einer rechtswidrigen Handlung
Nötigung – Herausgabe von Unterlagen unter Gewaltandrohung
Konkurrenzen bei Drohung mit Nachteil für Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

Konkurrenz zwischen Erpressung (§ 253 StGB) und Nötigung

Drohung mit Prügel beim Schwangerschaftsabbruch (§ 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB)

Missbrauch der Amtsstellung bei angedrohter hoher Strafe (§ 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB)
Nötigung – Versuch bei fehlendem spezifischen Zusammenhang zwischen Drohung und Erfolg

Verwerflichkeit bei eigenhändiger Durchsetzung einer Forderung durch Heizungsabdrehen
Verstoß gegen die StVO – Verwerflichkeit im Straßenverkehr?
Gewalt durch Unterlassen
T ist im Rahmen ihres freiwilligen sozialen Jahres allein für die Versorgung des größtenteils bewegungsunfähigen O zuständig. Sie findet die Bezahlung dafür zu gering. T unterlässt es deshalb, O zu versorgen, um ihn zum Unterschreiben eines Schecks zu veranlassen. Mit Erfolg.
Gewalt durch vis compulsiva – Fernsehumgang („Breaking Bad“)
Verhältnis der Verwerflichkeit zu Rechtfertigungsgründen (§ 240 Abs. 2 StGB)
Verhindern eines freiverantwortlichen Suizids

Ankündigung einer Krankmeldung als Drohung (§ 240 StGB)
Versperren des Arbeitswegs im Arbeitskampf – Verwerflichkeit nach § 240 StGB

Verwerflichkeit einer Streikandrohung als Arbeitskampfmaßnahme
Bagatellgrenze
O nimmt T im Straßenverkehr die Vorfahrt. T folgt O wütend und verhindert, dass dieser einparken kann, indem er sein Auto nah an Os Auto stellt und ihn komplett blockiert. Sodann steigt T aus, um O eine Minute lautstark „die allgemein herrschenden Regeln der StVO“ zu erklären.

Nötigung gegenüber Amtsträger – Verwerflichkeit bei rechtswidriger Diensthandlung?
Autofahrer A wird vom Polizisten R angehalten. R behauptet bewusst wahrheitswidrig, A sei viel zu schnell gefahren und stellt ihm einen Strafzettel aus. A weiß, dass R eine Affäre hat und sagt zu R, er würde diese auffliegen lassen, wenn R das Ticket nicht zurückzieht. R zerreißt den Strafzettel sofort.

Verwerflichkeit bei Nötigung zur Begehung einer Straftat

Hungerstreik für bessere Haftbedingungen – verwerflich?

Drohung mit einem erlaubten Übel

Verhindern eines nicht freiverantwortlichen Suizids

Drohung mit Selbstschädigung
H will verzweifelt auf Menschenrechtsverletzungen in seinem Heimatland aufmerksam machen. Er hält dafür eine Versammlung ab. Als Polizisten die Demo (rechtmäßig) auflösen wollen, kündigt H realisierbar an, er werde sich auf der Stelle selbst verbrennen, sollten sie einschreiten.

Drohung mit einem Unterlassen
Abgrenzung Drohung – Warnung
T beobachtet, wie sein Kumpel O auf einem Parkplatz ein anderes Auto beim Ausparken schrammt und wegfährt. T sagt O, dass O mit „strafrechtlichen Konsequenzen“ rechnen müsse, wenn er sich nicht umgehend bei der Polizei melde. O ist so eingeschüchtert, dass er zur Polizei geht.

Empfindlichkeit des Übels bei Drohung im Kontext von Ordnungswidrigkeit
Begriff der Drohung – Ernsthaftigkeit der Ankündigung eines Übels
Bedrängen anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn als Gewalt?
Nötigung – Gewalt durch Reservieren eines Parkplatzes?
Einsatz eines Fahrzeugs als Gewaltmittel (§ 240 StGB)
Gewalt gegen Dritte (Dreiecksnötigung)
T erteilt dem Blindenführer B einen heftigen Schlag, weswegen B benommen stehen bleibt. Die anwesende sehbehinderte O kann sich ohne ihren Helfer B nicht fortbewegen.
Gewalt gegen Sachen als Nötigungshandlung?
Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?
Der Student T stört den Ablauf der Strafrecht AT Vorlesung wiederholt durch mehrfach lautes Gebrüll. Nachdem der Dozent O den T mehrfach vergeblich zur Unterlassung aufgefordert hat, beendet O - wie von T gewollt - die Einheit frühzeitig.
Einsperren als Gewalt im Sinne der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB)
Nötigungsspezifischer Zusammenhang bei sonst unabhängigem Tatentschluss des Opfers
Nötigung als zweiaktiges Delikt
Ts Exfrau F ist die neue Frau von O. T droht O, ihn umzubringen, falls er Ts Kontakt zu F nicht duldet und wirft O beleidigende Aussagen an den Kopf.
Nötigungserfolg bei vis absoluta – Fernsehumgang („Sommerhaus der Stars“)
Ist das Hinnehmen von Gewalt ein Nötigungserfolg im Sinne des § 240 StGB?
Der T drängt den körperlich stärkeren O durch mehrmaliges Schubsen in eine Ecke. O nimmt dies regungslos hin.
Objektiver Tatbestand der Nötigung
T drängt O durch mehrmaliges Schubsen in eine Ecke, um ihn zum Unterschreiben eines Schecks zu veranlassen. Der verängstigte O unterschreibt daraufhin.
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