Fall zur Drohung mit Veröffentlichung von Unregelmäßigkeiten - Jurafuchs
T, dessen Grundstück die Bank O bald (rechtmäßig) zwangsversteigern soll, weist unzutreffend auf Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen der O hin und droht dieser mit dem öffentlichen "Zerreißen" der Bilanzen, sollte sie die Zwangsversteigerung nicht unverzüglich aufheben. Aus Angst vor einem Imageverlust lässt O von der Zwangsversteigerung ab.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Abwandlung Versuchsstrafbarkeit
O schuldet T 200€. T stellt O für den Fall, dass dieser die Schuld nicht umgehend begleicht, in Aussicht, dass ihm "seine Schläger" einen Besuch abstatten. O weiß, dass T keine Schläger kennt, erinnert sich aber durch die Ankündigung des T an die Schulden und begleicht diese umgehend.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung durch Missachtung der Vorfahrt
T will auf die Autobahn auffahren, auf der O bereits mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fährt. Os Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt 60m. Hinter O folgen in kürzerem Abstand weitere Autos. Auf der linken Fahrspur fahren andere, schnellere Fahrzeuge. T beschleunigt zum Auffahren auf 90 km/h und biegt in einem Abstand von wenigen Metern vor O auf die rechte Fahrspur. O hupt und bremst stark. Eine konkrete Gefährdung tritt nicht ein.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Verhindern eines Suizids
O möchte sein Leben beenden, indem er sich mit einem Messer die Pulsadern aufschneidet. Als er gerade ansetzt, stürzt sich sein deutlich stärkerer Freund T auf ihn und fixiert ihn solange, bis Hilfe eintrifft.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Anhalten eines anderen KFZ zur "Belehrung"
O nimmt dem T im Straßenverkehr an einer Kreuzung die Vorfahrt, wobei es fast zu einem Unfall kommt. Voller Wut folgt T dem O in die nächste Seitenstraße und verhindert, dass O rückwärts einparken kann, indem T sein Auto nah an das Fahrzeug des O stellt, ohne dass er dieses gefährdet. Dann steigt T aus, um O lautstark und beleidigend über "die allgemein herrschenden Regeln der StVO" aufzuklären.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Zwang zur Begehung einer Straftat
Chefin T droht ihrem Angestellten O mit der Kündigung, sollte dieser nicht das Gebäude vom ärgsten Konkurrenten in Brand setzen.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Drohung mit öffentlicher Bloßstellung
Der säumige Schuldner O lässt sich stets Zeit mit der Begleichung seiner offenen Posten. Gläubiger T lässt ihn daraufhin von einem auffällig gekleideten Mann in einem schwarzen Mantel beschatten, um sein Geld alsbald zu erhalten. Aus Angst davor, dass O durch das ständige Beschatten in seinem Ansehen diskreditiert wird, zahlt er die geschuldete Summe an T.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nicht freiverantwortlicher Suizid
Der psychisch labile O will sich das Leben nehmen durch einen Sprung von einer hohen Brücke. T greift jedoch noch rechtzeitig ein, indem er den O zu Boden ringt und fixiert, bis Hilfe kommt.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Gewalt gegen Sachen
Schüler T möchte verhindern, dass sein Lehrer O am nächsten Tag rechtzeitig zur Schule kommt, um die Klassenarbeit schreiben zu lassen. Daher befestigt er nachts eine Parkkralle am Fahrzeug des O. O kommt daraufhin, wie von T beabsichtigt, am nächsten Tag zu spät zur Schule, da er notgedrungen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen muss, und verschiebt den Test.