Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Gewalt durch vis compulsiva
T möchte „Breaking Bad“ im Fernsehen verfolgen. Da seine Freundin O jedoch keine Lust auf diese „nervigen Typen“ hat, versteckt sie das Stromkabel des Fernsehers. Aus Wut schlägt T so lange auf die O ein, bis diese ihm das Netzteil bereitwillig überlässt.

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Zwang zur Begehung einer Straftat
Chefin T droht ihrem Angestellten O mit der Kündigung, sollte dieser nicht das Gebäude von Ts ärgsten Konkurrenten in Brand setzen. O hat Angst um seinen Job und zündet das besagte Haus an.

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Hungerstreik für bessere Haftbedingungen – verwerflich?
Häftling T fordert bessere Haftbedingungen und will dies mit einem Hungerstreik „bis zum Tode“ forcieren. Da der Wärter O Angst um die Gesundheit des T hat, kommt er der Forderung des T nach.
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Nötigung: „Gewalt“ durch Reservieren eines Parkplatzes?
Der Fußgänger T „reserviert" für seinen Kumpel eine rar gesäte Parklücke in der Kölner Innenstadt. Die ankommende O möchte gerne mit ihrem Fahrzeug einparken, der in der Parklücke stehende T blockiert jedoch die Einfahrt. O fährt enttäuscht weiter.
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Gewalt gegen Sachen
Jurastudent Q will mit seinem Mann für drei Wochen in den Urlaub nach Kanada fliegen. Sein Kommilitone V findet aber, dass Q die Lerngruppe nicht so lange verpassen sollte. V verbrennt deswegen Qs Reisepass. Q kann nicht wie geplant wegfliegen.
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Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?
Der Student T stört den Ablauf der Strafrecht AT Vorlesung wiederholt durch mehrfach lautes Gebrüll. Nachdem der Dozent O den T mehrfach vergeblich zur Unterlassung aufgefordert hat, beendet O - wie von T gewollt - die Einheit frühzeitig.