Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung durch Missachtung der Vorfahrt
T will auf die Autobahn auffahren, auf der O bereits mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fährt. Os Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt 60m. Hinter O folgen in kürzerem Abstand weitere Autos. Auf der linken Fahrspur fahren andere, schnellere Fahrzeuge. T beschleunigt zum Auffahren auf 90 km/h und biegt in einem Abstand von wenigen Metern vor O auf die rechte Fahrspur. O hupt und bremst stark. Eine konkrete Gefährdung tritt nicht ein.
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Verhindern eines Suizids
O möchte sein Leben beenden, indem er sich mit einem Messer die Pulsadern aufschneidet. Als er gerade ansetzt, stürzt sich sein deutlich stärkerer Freund T auf ihn und fixiert ihn solange, bis Hilfe eintrifft.
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Anhalten eines anderen KFZ zur "Belehrung"
O nimmt dem T im Straßenverkehr an einer Kreuzung die Vorfahrt, wobei es fast zu einem Unfall kommt. Voller Wut folgt T dem O in die nächste Seitenstraße und verhindert, dass O rückwärts einparken kann, indem T sein Auto nah an das Fahrzeug des O stellt, ohne dass er dieses gefährdet. Dann steigt T aus, um O lautstark und beleidigend über „die allgemein herrschenden Regeln der StVO“ aufzuklären.
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Zwang zur Begehung einer Straftat
Chefin T droht ihrem Angestellten O mit der Kündigung, sollte dieser nicht das Gebäude vom ärgsten Konkurrenten in Brand setzen.
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Nicht freiverantwortlicher Suizid
Der psychisch labile O will sich das Leben nehmen durch einen Sprung von einer hohen Brücke. T greift jedoch noch rechtzeitig ein, indem er den O zu Boden ringt und fixiert, bis Hilfe kommt.
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Nötigung: „Gewalt“ durch Reservieren eines Parkplatzes?
Der Fußgänger T „reserviert" für seinen Kumpel eine rar gesäte Parklücke in der Kölner Innenstadt. Die ankommende O möchte gerne mit ihrem Fahrzeug einparken, der in der Parklücke stehende T blockiert jedoch die Einfahrt. O fährt enttäuscht weiter.