Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Zwang zur Begehung einer Straftat
Chefin T droht ihrem Angestellten O mit der Kündigung, sollte dieser nicht das Gebäude von Ts ärgsten Konkurrenten in Brand setzen. O hat Angst um seinen Job und zündet das besagte Haus an.
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Nötigung: „Gewalt“ durch Reservieren eines Parkplatzes?
Der Fußgänger T „reserviert" für seinen Kumpel eine rar gesäte Parklücke in der Kölner Innenstadt. Die ankommende O möchte gerne mit ihrem Fahrzeug einparken, der in der Parklücke stehende T blockiert jedoch die Einfahrt. O fährt enttäuscht weiter.
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Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?
Der Student T stört den Ablauf der Strafrecht AT Vorlesung wiederholt durch mehrfach lautes Gebrüll. Nachdem der Dozent O den T mehrfach vergeblich zur Unterlassung aufgefordert hat, beendet O - wie von T gewollt - die Einheit frühzeitig.