Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Fall zur Drohung mit Veröffentlichung von Unregelmäßigkeiten - Jurafuchs
T, dessen Grundstück die Bank O bald (rechtmäßig) zwangsversteigern soll, weist unzutreffend auf Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen der O hin und droht dieser mit dem öffentlichen "Zerreißen" der Bilanzen, sollte sie die Zwangsversteigerung nicht unverzüglich aufheben. Aus Angst vor einem Imageverlust lässt O von der Zwangsversteigerung ab.
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Abwandlung Versuchsstrafbarkeit
O schuldet T 200€. T stellt O für den Fall, dass dieser die Schuld nicht umgehend begleicht, in Aussicht, dass ihm "seine Schläger" einen Besuch abstatten. O weiß, dass T keine Schläger kennt, erinnert sich aber durch die Ankündigung des T an die Schulden und begleicht diese umgehend.
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Kein Missverhältnis von Mittel und Zweck
Vermieterin T stellt dem ständig mit der Mietzahlung rückständigen Mieter O im Juli nach wiederholt erfolgloser Aufforderung den Strom ab, um diesen endlich zur Zahlung zu bewegen. Zähneknirschend zahlt der O.
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Zweck-Mittel-Relation
Die Ratsmitglieder O wollen in einer Sitzung über den Standort einer geplanten Flüchtlingsunterkunft diskutieren. Die Protestierenden T versuchen dies zu sabotieren, indem sie aggressiv gegen die Tür schlagen. Die Versammlung wird aufgrund der lärmbedingten Störung abgebrochen.
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Nötigung durch Missachtung der Vorfahrt
T will auf die Autobahn auffahren, auf der O bereits mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fährt. Os Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt 60m. Hinter O folgen in kürzerem Abstand weitere Autos. Auf der linken Fahrspur fahren andere, schnellere Fahrzeuge. T beschleunigt zum Auffahren auf 90 km/h und biegt in einem Abstand von wenigen Metern vor O auf die rechte Fahrspur. O hupt und bremst stark. Eine konkrete Gefährdung tritt nicht ein.
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Brüllen als Gewalt
Die Ratsmitglieder O wollen in einer Sitzung über den Standort einer geplanten Flüchtlingsunterkunft diskutieren. Die Protestierenden T schlagen aggressiv gegen die Tür und skandieren lautstark ausländerfeindliche Parolen. Die Versammlung wird aufgrund der lärmbedingten Störung abgebrochen.
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Verhindern einer Selbsttötung
O möchte sein Leben beenden, indem er sich mit einem Messer die Pulsadern aufschneidet. Als er gerade ansetzt, stürzt sich sein deutlich stärkerer Freund T auf ihn und fixiert ihn solange, bis Hilfe eintrifft.
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Nötigung mit Krankmeldung
In der Betriebsversammlung teilt Arbeitgeber O den Mitarbeitern mit, dass ein Rotationsmodell, das wechselnde Arbeitspositionen innerhalb des Betriebes vorsieht, geplant ist. Mitarbeiter T möchte an seiner "Stammposition" bleiben. Er teilt O mit, er werde häufiger "krank" sein, wenn auch er von der Rotation betroffen ist.
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Anhalten eines anderen KFZ zur "Belehrung"
O nimmt dem T im Straßenverkehr an einer Kreuzung die Vorfahrt, wobei es fast zu einem Unfall kommt. Voller Wut folgt T dem O in die nächste Seitenstraße und verhindert, dass O rückwärts einparken kann, indem T sein Auto nah an das Fahrzeug des O stellt, ohne dass er dieses gefährdet. Dann steigt T aus, um O lautstark und beleidigend über "die allgemein herrschenden Regeln der StVO" aufzuklären.
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Zwang zur Begehung einer Straftat
Chefin T droht ihrem Angestellten O mit der Kündigung, sollte dieser nicht das Gebäude vom ärgsten Konkurrenten in Brand setzen.
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Täuschung des Opfers über die betäubende Substanz Teil II
T möchte Os Audi RS 7 testen. Als O ihm die Leihe verwehrt, teilt T ihm wahrheitswidrig mit, er habe Os Drink vergiftet. Ohne Gegengift sei O innerhalb weniger Minuten tot. Das Gegengift erhalte O nur für den Autoschlüssel. O gibt dem T im Gegenzug für das Gegengift, das laut T Os einzige Überlebenschance ist, die Autoschlüssel. In Wahrheit hat T das Getränk des O jedoch nicht angerührt.
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Nötigung: Abgrenzung Warnung oder Drohung
O schuldet dem T €200. T stellt dem O für den Fall, dass dieser seine Verbindlichkeiten nicht innerhalb einer Woche samt Zinsen begleicht, in Aussicht, dass dem O dann die stadtbekannte Schlägertruppe einen Besuch abstatten werde. In Wirklichkeit weiß T jedoch nicht, wie er an diese Schlägertruppe herankommen soll. O nimmt die Aussage des T ernst und begleicht am nächsten Tag seine Schulden.
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Beibringen von Betäubungsmitteln
T möchte sich nach dem wöchentlichen Feierabendbier mit O dessen neuen Porsche Carrera für das Wochenende ausleihen. Als O ihm die Leihe verwehrt, versetzt T den Drink des O mit K.-o.-Tropfen. Als O das Bewusstsein verloren hat, schnappt sich T die Schlüssel und dreht eine Runde.
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Nötigung: „Gewalt“ durch Reservieren eines Parkplatzes?
Der Fußgänger T "reserviert" für seinen Kumpel eine rar gesäte Parklücke in der Kölner Innenstadt. Die ankommende O möchte gerne mit ihrem Fahrzeug einparken, der in der Parklücke stehende T blockiert jedoch die Einfahrt. O fährt enttäuscht weiter.
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Gewalt gegen Sachen
Schüler T möchte verhindern, dass sein Lehrer O am nächsten Tag rechtzeitig zur Schule kommt, um die Klassenarbeit schreiben zu lassen. Daher befestigt er nachts eine Parkkralle am Fahrzeug des O. O kommt daraufhin, wie von T beabsichtigt, am nächsten Tag zu spät zur Schule, da er notgedrungen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen muss, und verschiebt den Test.
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Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?
Der Student T stört den Ablauf der Strafrecht AT Vorlesung wiederholt durch mehrfach lautes Gebrüll. Nachdem der Dozent O den T mehrfach vergeblich zur Unterlassung aufgefordert hat, beendet O - wie von T gewollt - die Einheit frühzeitig.
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Empfindlichkeit des Übels
Mieter T weist seinen Vermieter O darauf hin, dass T ein zivilgerichtliches Verfahren anstrengen werde, sollte O sich weiterhin weigern, die defekte Heizung zu reparieren. O, der noch nie vor Gericht stand, fühlt sich durch Androhung dieses Verfahrens von T genötigt.