Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)
Grundfall: Unechte GoA
Grundfall: Unechte GoA
19. Mai 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (8.467 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G und ihr Mitbewohner M teilen sich eine Wohnung. Beide spielen Tennis. Eines Tages findet G einen seit langem nicht mehr benutzten Tennisschläger von M in der Abstellkammer. Sie verkauft diesen in eigenem Namen an Käufer K und behält den dafür gezahlten Kaufpreis.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Unechte GoA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verkauf des Tennisschlägers stellt für G ein objektiv fremdes Geschäft dar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. G handelte mit Fremdgeschäftsführungswillen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Verkauf des Tennisschlägers stellt eine unechte GoA dar.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Shark
29.4.2025, 13:55:58
Warum ist das Geschäft objektiv
fremd? Auf dem Schläger steht ja nicht bspw. der Name des M. Wieso ist das Geschäft dann nach außen erkennbar im Rechts- und Interessenkreis des M?
Ginies
14.5.2025, 09:24:52
Hey vielleicht wird es für dich klarer, wenn du dir bewusst machst, dass ein
objektiv fremdes Geschäftein Geschäft ist, das schon ALLEIN seinem Inhalt nach einem anderen Interessen- oder Pflichtenkreis angehört, also für einen anderen von Bedeutung ist. Es ist aber nicht zwangsläufig
erforderlich, dass es auch nach außen hin erkennbar ist. Gute Beispiele wären auch: die Bezahlung von
fremden Rechnungen, das Rasenmähen im Garten des Nachbarn, Hilfeleistungen gegenüber Verletzen oder eben auch der Verkauf von
fremden Sachen.