Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)
Abgrenzung: Keine unechte GoA mangels Fremdheit (Fall: unberechtigte Untervermietung)
Abgrenzung: Keine unechte GoA mangels Fremdheit (Fall: unberechtigte Untervermietung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Student S hat von Vermieterin V eine 2-Zimmer-Wohnung für € 500 monatlich gemietet. Ohne vorherige Rücksprache mit V vermietet S kurz nach Beginn der Mietzeit eines der Zimmer an Kommilitonin K für € 600 monatlich unter. Für den ersten Monat hat K den Untermietzins bereits bezahlt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung: Keine unechte GoA mangels Fremdheit (Fall: unberechtigte Untervermietung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Untervermietung an K ist ein für S objektiv fremdes Geschäft.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Untervermietung an K durch S stellt eine Eigengeschäftsführung (unechte GoA) dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. V hat keinerlei Ansprüche aus GoA gegen S.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!