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Verwendungsersatzanspruch des Werkunternehmers bei bestellerfremder Sache
Sachverhalt
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Verwendungsersatzanspruch des Besitzers nach Rückgabe des Mountainbikes
K kauft von V gutgläubig ein Mountainbike, ohne von dessen Geschäftsunfähigkeit zu wissen. Er tätigt notwendige Verwendungen. Als der Betreuer des V das Fahrrad herausfordert, gibt K es unter Vorbehalt des Ersatzes seiner Verwendungen heraus. V will nicht zahlen.
Zurückbehaltungsrecht (§ 1000 S. 1 BGB)
K kauft von V gutgläubig ein Mountainbike, nicht wissend, dass V dauerhaft geschäftsunfähig ist. Nach einigen Tagen bricht eine der Speichen, die K reparieren lässt. Kurz darauf fordert der nun für V eingesetzte gesetzliche Betreuer B das Fahrrad heraus.