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Verwaltungsrecht BT: Sonstiges

Burkini-Verbot in Badeordnung – Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG?

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Burkini-Verbot in Badeordnung – Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG?

3. April 2026

17 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Badeordnung im gemeindlichen Schwimmbad in K enthält ein Burkini-Verbot, denn sonst sei eine Kontrolle, ob gesundheitsgefährdende (Haut-)Krankheiten bestehen, nicht möglich. Neoprenanzüge für Profi-Schwimmer sind während des Trainings aber zugelassen. Muslimin M ist empört.

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Examenstreffer BaWü 2021
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