Rechtsprechung Öffentliches Recht: 219 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Rechtsprechung Öffentliches Recht

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Jurafuchs Illustration zum Elfes-Urteil: Darf der Staat Elfes die Ausreise versagen? Verletzt dies die allgemeine Handlungsfreiheit?

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„Elfes“-Urteil: Ausreisefreiheit und die Reichweite der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) - Jurafuchs

Das Elfes-Urteil - benannt nach dem Beschwerdeführer, Wilhelm Elfes - ist eine frühe Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie befasst sich vordergründig mit der Frage, ob das Grundgesetz die Freiheit schützt, die Bundesrepublik zu verlassen (Ausreisefreiheit). Nach Ansicht des BVerfG ist die Ausreisefreiheit nicht Bestandteil des Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG), sondern Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). In der Elfes-Entscheidung konturiert das BVerfG den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit: Sie schützt nicht nur einen Kern der Persönlichkeitsentfaltung, sondern die Handlungsfreiheit im umfassenden Sinne. Gegenüber anderen speziellen Grundrechten ist Art. 2 Abs. 1 GG ein subsidiäres Auffanggrundrecht. Mit der Weite des Schutzbereichs korrespondiert ein weites Verständnis seiner Schranke: Der Schrankenvorbehalt der „verfassungsmäßigen Ordnung“ (Art. 2 Abs. 1 GG) umfasst die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell verfassungsgemäß sind. Eine weitere wichtige Weichenstellung des Falles ist prozessualer Natur: Das BVerfG hält fest, dass jedermann mithilfe der Verfassungsbeschwerde einen Verstoß gegen seine allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) durch eine verfassungswidrige Norm rügen kann. Dadurch wertet das Bundesverfassungsgericht die prozessuale Durchsetzung von Grundrechtsverletzungen deutlich auf.

Jurafuchs Illustration zu Mephisto (BVerfGE 30-173): Gustaf Gründgens als Mephisto in Goethes Faust

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Mephisto-Entscheidung - Jurafuchs

Der „Mephisto“-Beschluss ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). In der Entscheidung von 1971 definiert das BVerfG den Schutzbereich der Kunstfreiheit und äußert sich detailliert ihren Schranken. In der Sache ging es um die Frage, ob der Roman „Mephisto - Roman einer Karriere“ des Schriftstellers Klaus Mann veröffentlicht werden darf. „Mephisto“ schildert Aufstieg und Karriere des opportunistischen Schauspielers Hendrik Höfgen, der zum Zweck seines Erfolgs politische Überzeugungen und ethische Vorbehalte ablegt und gemeinsame Sache mit den Nazis macht. Erkennbare Vorlage für Manns Romanfigur war der echte Schauspieler Gustaf Gründgens. Dessen Alleinerbe Peter Gorski erwirkte ein Verbot gegen den Verleger, „Mephisto“ zu veröffentlichen. Dagegen klagt der Verleger erfolglos und erhebt daraufhin Verfassungsbeschwerde. Die Entscheidung ist grundlegend für das Verständnis des vorbehaltlos gewährten Grundrechts der Kunstfreiheit. Das BVerfG nimmt eine ausführliche Abwägung der kollidierenden Verfassungsgüter – Kunstfreiheit des Verlegers gegen postmortalen Persönlichkeitsschutz von Gustaf Gründgens - vor und zeigt das Prüfungsprogramm zur Herstellung praktischer Konkordanz auf.

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Isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2022 – 4 C 4.20) – „Streit“ der Senate

A beantragt eine Baugenehmigung für eine mobile Gastankstelle. Behörde B erteilt die Genehmigung mit einer Befristung von zwei Jahren. Als A gerichtlich gegen die Befristung vorgeht, stellt sich heraus, dass die Genehmigung auch mit Befristung rechtswidrig ist.

Die neuesten Fälle zum Thema Rechtsprechung Öffentliches Recht

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AfD-Mitgliedschaft reicht (noch) nicht für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

K ist Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten. Als die zuständige Behörde B erfährt, dass K Mitglied und Funktionär der AfD ist, widerruft B am 26.06.2023 alle Waffenbesitzkarten wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b, c WaffG). B begründet dies mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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